Ausfall & Rückerstattung


Absage und Rückerstattung

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, z. B. weil Referenten kurzfristig nicht verfügbar sind und die Bemühungen, Ersatzreferenten zu finden, fehlgeschlagen sind, oder im Falle höherer Gewalt.
  • Der Veranstalter wird alle angemeldeten Personen, die eine Anmeldebestätigung erhalten haben, über die Absage informieren.
  • Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden eventuell bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Angemeldeten sind ausgeschlossen.
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